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   BVerwG, 01.04.1963 - I B 90.62   

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https://dejure.org/1963,2801
BVerwG, 01.04.1963 - I B 90.62 (https://dejure.org/1963,2801)
BVerwG, Entscheidung vom 01.04.1963 - I B 90.62 (https://dejure.org/1963,2801)
BVerwG, Entscheidung vom 01. April 1963 - I B 90.62 (https://dejure.org/1963,2801)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Bestellung eines Bezirksschornsteinfegermeisters wegen Unzuverlässigkeit - Verschuldung eines Schornsteinfegers - Begehung von Straftaten durch einen Schornsteinfeger - Rückständigkeit eines Schornsteinfegers mit Steuerzahlungen - Beruhen eines Urteils auf ...

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Wird zitiert von ... (9)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - 1 L 103/10

    Widerruf der Bestellung eines Bezirksschornsteinfegermeisters rechtswidrig

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seinem Beschluss vom 1. April 1963 (Az.: - I B 90.62 -, GewArch 1964, 13) grundlegend zu dem Begriff der Unzuverlässigkeit im Rahmen des Schornsteinfegerwesens dahingehend geäußert, dass diese anzunehmen sei, "wenn der Bezirksschornsteinfegermeister nach dem Gesamtbild seiner Persönlichkeit nicht mehr die Gewähr für eine ordnungsgemäße Erfüllung seiner Berufspflichten bietet.
  • VG Halle, 29.04.2010 - 1 A 99/08

    Darf Bezirksschornsteinfegermeister endgültig weiter arbeiten?

    Er muss nach dem Gesamtbild seiner Persönlichkeit die Gewähr für eine ordnungsgemäße Erfüllung seiner Berufspflichten bieten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. April 1963 - I B 90/62 -, GewArch 1964, 13, 15).

    Da auch § 27 Abs. 2 VOSch aufgehoben worden ist, der ausdrücklich auch "die vorbildliche Lebensführung" forderte, kann heute auch nicht mehr diese ehemals allgemein geforderte "vorbildliche Lebensführung" verlangt werden (so noch BVerwG, Beschluss vom 1. April 1963 - I B 90/62 -, GewArch 1964, 13, 15).

  • VG Ansbach, 27.02.2008 - AN 4 K 06.03342

    Schornsteinfegerrecht

    Er muss nach dem Gesamtbild seiner Persönlichkeit die Gewähr für eine ordnungsgemäße Erfüllung seiner Berufspflichten bieten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1.4.1963, Az. I B 90/62, GewArch 1964, 13 ff., 15; Dohrn, Das deutsche Schornsteinfegerwesen, Anm. 5 zu § 11 SchfG; Schönleiter in: Landmann-Rohmer, GewO, Band II - Ergänzende Vorschriften, Anm. zu § 11 SchfG).

    Im Hinblick darauf, dass es sich beim Schornsteinfegergesetz um eine Regelung auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung handelt, ist ein Verschulden im strafrechtlichen Sinn, das hier jedoch im rechtskräftigen Strafbescheid des Amtsgerichts ... vom 31. August 2007 sogar festgestellt worden ist, grundsätzlich nicht Voraussetzung für die Bejahung der persönlichen bzw. fachlichen Unzuverlässigkeit eines Bezirksschornsteinfegermeisters im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 1 SchfG (vgl. etwa schon BVerwG, Beschluss vom 1.4.1963, Az. I B 90/62, GewArch 1964, 13 ff., 14).

    Ebenso bedarf es letztlich keiner Entscheidung darüber, ob, wie bei Anfechtungsklagen gegen belastende Verwaltungsakte die Regel, für die hier auf dem Spezialrechtsgebiet des Schornsteinfegerrechts zu treffende gerichtliche Entscheidung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen ist (so schon BVerwG, Beschluss vom 1.4.1963, Az. I B 90/62, GewArch 1964, 13 ff., 14; auch etwa VG Düsseldorf, Urteil vom 18.4.1978, Az. 3 K 563/78, GewArch 1978, 297; ebenso die ganz herrschende Meinung zur Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 26.2.1997, Az. 1 B 34.97, GewArch 1997, 242) oder ob insoweit auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht abzustellen ist, denn die Sach- und Rechtslage hat sich im vorliegenden Fall zwischen den beiden genannten Zeitpunkten nicht maßgeblich geändert.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2008 - 1 S 36.08

    vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde; Bezirksschornsteinfegermeister;

    Die Dauerwirkung, die mit dem Widerruf der Bestellung verbunden ist, steht der Maßgeblichkeit der Sachlage im Augenblick des Widerrufs nicht entgegen (so schon BVerwG, Beschluss vom 1. April 1963 - I B 90.62 -, GewArch 1964, 13 [14]).

    Der Antragsteller verkennt bereits, dass die Verletzung von Zahlungspflichten zu den Umständen gehört, unter denen die Zuverlässigkeit für die Ausübung des Berufs eines Bezirksschornsteinfegermeisters je nach Umfang und Gegenstand zu verneinen ist (so schon BVerwG, Beschluss vom 1. April 1963 - I B 90.62 -, GewArch 1964, 13 [14,15]), was gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 1 SchfG den Widerruf der Bestellung rechtfertigt und deshalb von Behörde und Gericht zu prüfen war.

  • VG Halle, 25.07.2008 - 1 B 98/08

    Bezirksschornsteinfeger darf vorläufig weiter arbeiten

    Er muss nach dem Gesamtbild seiner Persönlichkeit die Gewähr für eine ordnungsgemäße Erfüllung seiner Berufspflichten bieten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. April 1963 - I B 90/62 -, GewArch 1964, 13, 15).

    Da auch § 27 Abs. 2 VOSch aufgehoben worden ist, der ausdrücklich auch "die vorbildliche Lebensführung" forderte, kann heute auch nicht mehr diese ehemals allgemein geforderte "vorbildliche Lebensführung" verlangt werden (so noch BVerwG, Beschluss vom 1. April 1963 - I B 90/62 -, GewArch 1964, 13, 15).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.1990 - 14 S 1080/90

    Zur Frage der Beurteilung der Zuverlässigkeit eines

    Sie ist zu verneinen, wenn er nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr für eine künftige ordnungsgemäße Erfüllung seiner beruflichen Pflichten bietet (vgl. BVerwG, Beschluß vom 01.04.1963, GewArch 1964, 13; Musielak/Cordt/Mahnke, Schornsteinfegergesetz, 3. Aufl., 1984, RdNr. 4 zu § 11).
  • VGH Hessen, 19.09.1989 - 11 UE 1395/87

    Widerruf der Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister

    An der erforderlichen Zuverlässigkeit fehlt es, wenn der Bezirksschornsteinfegermeister nach dem Gesamtbild seiner Persönlichkeit nicht die Gewähr für eine ordnungsgemäße Erfüllung seiner Berufspflichten bietet (vgl. BVerwG, Beschluß vom 1. April 1963 - 1 B 90.62 - Gewerbearchiv 1964, 13).
  • VG Schleswig, 12.01.1996 - 12 A 171/95

    Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister; Vorliegen der

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  • VG München, 30.09.2008 - M 16 K 08.685

    Widerruf der Bestellung zum Bezirkskaminkehrermeister; persönliche

    Sie ist zu verneinen, wenn er nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr für eine künftige ordnungsgemäße Erfüllung seiner beruflichen Pflichten bietet (VGH BW v. 6.9.1990 GewArch 1991, 69 mit Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 01.04.1963 GewArch 1964, 13).
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